{"id":333,"date":"2019-04-07T11:49:16","date_gmt":"2019-04-07T09:49:16","guid":{"rendered":"https:\/\/pyonen.de\/nog2019\/agb\/"},"modified":"2021-05-04T13:57:15","modified_gmt":"2021-05-04T11:57:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pyonen.de\/nog2019\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_auto\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-4 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"vc_col-sm-4 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"w-image align_none\"><div class=\"w-image-h\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"452\" height=\"446\" src=\"https:\/\/pyonen.de\/nog2019\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/nation-of-gondwana-2019-logo-02.png\" class=\"attachment-large size-large\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/pyonen.de\/nog2019\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/nation-of-gondwana-2019-logo-02.png 452w, https:\/\/pyonen.de\/nog2019\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/nation-of-gondwana-2019-logo-02-300x296.png 300w\" sizes=\"(max-width: 452px) 100vw, 452px\" \/><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"vc_col-sm-4 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section><section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container has_text_color has_bg_color\"><div class=\"vc_column-inner us_custom_90333102\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column list-style-agb\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<hr \/>\n<h4>Besondere Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Tickets f\u00fcr das Nation of Gondwana Festival \/ Besucherordnung<\/h4>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Veranstaltungsvertrag kommt mit Aush\u00e4ndigung der Eintrittskarte an den Kartenerwerber zustande. Dabei sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschlie\u00dflich f\u00fcr private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur f\u00fcr eine Person g\u00fcltig. Kinder und Jugendliche k\u00f6nnen keine Karten erwerben. Der Erwerber sagt verbindlich zu, dass er vollj\u00e4hrig ist.<\/li>\n<li>Bei einem Abschluss des Veranstaltungsvertrages bei artevent GmbH oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag mit artevent GmbH durch \u00dcbergabe der Tickets, bei einer telefonischen Bestellung durch die Nennung der Buchungsnummer durch den Mitarbeiter von artevent GmbH zustande. Bei einer telefonischen Bestellung hat der Besteller die M\u00f6glichkeit, die AGB vorab in den Vorverkaufsstellen und unter www.pyonen.de einzusehen. Dar\u00fcber hinaus werden ihm die AGB zusammen mit den bestellten Tickets unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss \u00fcbersandt. Der Besteller wird bei einer telefonischen Bestellung vor dem Bestellvorgang darauf hingewiesen, dass er durch die Fortsetzung der Bestellung die Einbeziehung dieser AGB akzeptiert, ohne dass ihm die AGB vor Vertragsschluss \u00fcbersandt werden.<\/li>\n<li>Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot f\u00fcr einen Vertragsabschluss vom Besteller aus, sobald dieser eine Bestellung eines Tickets ausl\u00f6st. Sofern artevent GmbH das Angebot des Bestellers annimmt, best\u00e4tigt er dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.<\/li>\n<li>Die Rechte und Pflichten aus dem durch die Eintrittskarte dokumentierten Veranstaltungsvertrag k\u00f6nnen an einen Dritten nur dadurch \u00fcbertragen werden, dass der Dritte in den Veranstaltungsvertrag unter \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von artevent GmbH voraus, die insbesondere bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechtes oder von Tickets im Rahmen von nicht von artevent GmbH autorisierten Auktionen, insbesondere im Internet oder \u00fcber sonstige, nicht von artevent GmbH autorisierte Internet-Marktpl\u00e4tze oder Internet-Ticketb\u00f6rsen nicht erteilt wird.<\/li>\n<li>Jeder Besteller darf \u2013 unabh\u00e4ngig von der Zahl der Bestellvorg\u00e4nge \u2013 maximal die Zahl von Tickets bestellen, die artevent GmbH f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung als H\u00f6chstmenge ausweist. Eine Umgehung dieses Verbots durch die Angabe unterschiedlicher Namen ist untersagt. artevent GmbH ist bei einem Versto\u00df gegen die Verpflichtungen aus Satz 1 und\/oder 2 berechtigt, von den vom Besteller geschlossenen Veranstaltungsvertr\u00e4gen durch Sperrung der Tickets zur\u00fcckzutreten. Der Besteller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren H\u00f6he den Wert der gesperrten Tickets nicht \u00fcberschreiten darf und die von artevent GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt wird, verpflichtet. Die Vertragsstrafe darf mit dem R\u00fcckerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund des R\u00fccktritts und der Sperrung der Tickets verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Zur Vermeidung von Gewaltt\u00e4tigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Besuchsverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird die Zustimmung von artevent GmbH zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gem\u00e4\u00df Ziffer 4. in den folgenden F\u00e4llen nicht erteilt:\n<ul>\n<li>bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene bzw. erzielte (Auktionen) Wiederverkaufspreis das f\u00fcr diese Besuchsrechte\/Tickets von artevent GmbH geschuldete Entgelt zuz\u00fcglich einer Pauschale von 2 Euro um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe (der privaten Ver\u00e4u\u00dferung bei ebay stimmt artevent GmbH unter den genannten Voraussetzungen nicht zu).;<\/li>\n<li>bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht von artevent GmbH autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte;<\/li>\n<li>bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechts oder von Tickets \u00fcber nicht von artevent GmbH autorisierte Internet-Marktpl\u00e4tze oder Internet-Ticketb\u00f6rsen selbst oder durch Dritte;<\/li>\n<li>bei gewerblicher oder kommerzieller Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechts oder der erworbenen Tickets ohne ausdr\u00fcckliche vorherige schriftliche Zustimmung durch artevent GmbH;<\/li>\n<li>bei Ver\u00e4u\u00dferung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdr\u00fccklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer.<\/li>\n<li>Eine Ver\u00e4u\u00dferung der unter den oben genannten Vorgaben ist nur auf der Plattform www.tixforgigs.com gestattet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Eine Weitergabe oder ein Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets unter Versto\u00df gegen die in Ziffer 6. genannten Punkte ist untersagt. Der Vertragspartner sichert durch Abschluss des Veranstaltungsvertrages oder durch Eintritt in denselben zu, nicht gegen dieses Verbot zu versto\u00dfen. Der Ticketinhaber sichert durch Vorlage des Tickets am Veranstaltungseingang zu, zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein und das Ticket insbesondere nicht im Rahmen einer Weitergabe in den in Ziffer 6. genannten F\u00e4llen erhalten zu haben.<\/li>\n<li>F\u00fcr jeden Versto\u00df gegen das in Ziffer 7. genannte Verbot ist der Vertragspartner an artevent GmbH zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren H\u00f6he von artevent GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen ist, die h\u00f6chstens jedoch 2.500,00 EUR betragen darf, verpflichtet. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Anzahl der Verst\u00f6\u00dfe ist die Zahl der rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets.<\/li>\n<li>Bei einem Versto\u00df gegen das Verbot gem\u00e4\u00df Ziffer 7. Satz 1 oder einer falschen Zusicherung nach Ziffer 7. Satz 2 und 3 ist der artevent GmbH berechtigt, &#8211; vom Veranstaltungsvertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder &#8211; die Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern. Sofern der Vertragspartner aufgrund des R\u00fccktritts oder der Sperrung einen R\u00fcckerstattungsanspruch haben sollte, ist artevent GmbH verpflichtet, diesen im Rahmen der Festsetzung der Vertragsstrafe zu ber\u00fccksichtigen. Bei einem Versto\u00df gegen das Verbot gem\u00e4\u00df Ziffer 7. Satz 1 beh\u00e4lt sich artevent GmbH ferner vor, den jeweiligen Vertragspartner in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets und rechtzeitiger schriftlicher Meldung durch den Vertragspartner besteht ein Anspruch auf Ersatz von Einzelkarten nicht. Kann artevent GmbH das Ticket jedoch sperren, wird dem Vertragspartner ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgeb\u00fchr von 10,00 EUR ausgeh\u00e4ndigt. artevent GmbH \u00fcbertr\u00e4gt die Abwicklung des Ticketing in Deutschland an folgenden Partner: TixforGigs, K\u00e4the- Kollwitz-Stra\u00dfe 60, 04109 Leipzig, Deutschland.<\/li>\n<li>Gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenst\u00e4nde, die zu erheblichen Verletzungen f\u00fchren k\u00f6nnen, d\u00fcrfen zu Naton of Gondwana nicht mitgebracht werden.<\/li>\n<li>Vor Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes (gesondert vom Campingbereich abgetrennter B\u00fchnenbereich) sind sperrige Gegenst\u00e4nde aller Art, s\u00e4mtliche Arten von Rucks\u00e4cken und Tragegestellen sowie Taschen, die gr\u00f6\u00dfer als DIN A4 (ca. 20&#215;30 cm) sind, abzugeben. In Zweifelsf\u00e4llen bitten wir Sie, der Entscheidung des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Abgesperrte Bereiche und Podeste d\u00fcrfen nicht betreten werden. Tiere haben keinen Zutritt.<\/li>\n<li>Die Mitnahme von Foto-\/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmeger\u00e4ten zu kommerziellen Zwecken ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. artevent GmbH kann Besuchern mit verbotswidrig mitgef\u00fchrten Ger\u00e4ten den Eintritt verweigern bzw. derartige Ger\u00e4te bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, au\u00dfer f\u00fcr rein private Nutzung, sind grunds\u00e4tzlich untersagt. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.<\/li>\n<li>Der Ordnungsdienst darf Personen &#8211; auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel &#8211; dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitf\u00fchren von Waffen oder von gef\u00e4hrlichen pyrotechnischen Gegenst\u00e4nden ein Sicherheitsrisiko darstellen artevent GmbH ist in solchen F\u00e4llen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Verst\u00f6\u00dfen kann die Karte eingezogen sowie ein Platzverbot ausgesprochen werden. Das Mitbringen von Transparenten zu kommerzieller Nutzung ist untersagt.<\/li>\n<li>Kein Ersatz bei Abbruch, Verlegung oder Verlust der Karte. Bei erm\u00e4\u00dfigten Karten ist die entsprechende Berechtigung vorzuzeigen. R\u00fcckgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Wir weisen den Nutzer dieser Eintrittskarte ausdr\u00fccklich darauf hin, dass bei Nation of Gondwana Film- und Fotoaufnahmen get\u00e4tigt werden, die auch den Nutzer in erkennbarer Weise wiedergeben k\u00f6nnen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt erkl\u00e4rt sich der Nutzer mit der Aufzeichnung von Bildnissen auch seiner Person sowie deren inhaltlich, zeitlich und r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Film, Fernsehen und Video einverstanden.<\/li>\n<li>Wird die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung aus Gr\u00fcnden unm\u00f6glich, die artevent GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem K\u00e4ufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zur\u00fcckerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch h\u00f6here Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung. Bei verschuldeter Unm\u00f6glichkeit der Veranstaltungsdurchf\u00fchrung bleibt dem K\u00e4ufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.<\/li>\n<li>artevent GmbH haftet hinsichtlich des Vertrages \u00fcber den Veranstaltungsbesuch f\u00fcr schuldhaft verursachte Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit max in H\u00f6he von 3 Millionen Euro. F\u00fcr Sch\u00e4den an sonstigen G\u00fctern im vorgenannten T\u00e4tigkeitsfeld von artevent GmbH gilt Folgendes:artevent GmbH haftet bei Vorsatz im Umfang oder bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit bis max 1 Millionen Euro, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschr\u00e4nkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet artevent GmbH nicht. Soweit die Haftung von artevent GmbH ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die Haftung der eingeschalteten Erf\u00fcllungsund Verrichtungsgehilfen. artevent GmbH haftet nicht f\u00fcr St\u00f6rungen, die durch au\u00dferhalb ihres Einflussbereichs liegende Umst\u00e4nde verursacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen, die auf den Ausfall oder die St\u00f6rung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gel\u00e4nde Straftaten (z. B. K\u00f6rperverletzungen, Diebst\u00e4hle, Drogenhandel) begeht, ist artevent GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschlie\u00dfen. Macht artevent GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre G\u00fcltigkeit. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher f\u00fcr alle durch ihr Verhalten entstandenen Sch\u00e4den haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschr\u00e4nkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, k\u00f6nnen vom Veranstaltungsort verwiesen bzw. es kann grunds\u00e4tzliches Platzverbot auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Veranstaltungen ausgesprochen werden.<\/li>\n<li>Menschen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben ist der Zutritt zu der Veranstaltug grunds\u00e4tzlich und ohne Ausnahme untersagt. Jedwede Person, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und auf dem Veranstaltungsort angetroffen wird, wird unmittelbar vom Veranstaltungsort und der Veranstaltung ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Mitnahme von Haustieren jedweder Art auf die Veranstaltung Nation of Gondwana ist untersagt. Eine Mitnahme kann zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgel\u00e4nde f\u00fchren.<\/li>\n<li>Die erworbene Eintrittskarte wird vor Ort durch ein am Armgelenk zu befestigendes B\u00e4ndchen ersetzt. Das ordnungsgem\u00e4\u00df verschlossen am Arm getragene B\u00e4ndchen berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgel\u00e4nde w\u00e4hrend des Festivalzeitraumes. Dieses darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Eine Manipulation, Weitergabe oder das Vort\u00e4uschen einer falschen Berechtigung (VIP-B\u00e4ndchen) f\u00fchrt zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung und zieht straf- wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine R\u00fcckerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Gel\u00e4ndes vor oder w\u00e4hrend der Veranstaltung ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>artevent GmbH, Berlin, 07. April 2019<\/strong><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Besondere Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Tickets f\u00fcr das Nation of Gondwana Festival \/ Besucherordnung Der Veranstaltungsvertrag kommt mit Aush\u00e4ndigung der Eintrittskarte an den Kartenerwerber zustande. Dabei sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschlie\u00dflich f\u00fcr private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur f\u00fcr eine Person g\u00fcltig. 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